Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Duisburg e. V.

Umbau des Kreisverkehrs Kaßlerfeld - Unsere Position

Mit einer Stellungnahme forderte der ADFC die Mitglieder des Verkehrsausschusses auf, die derzeitige Planung durch eine kreuzungsfreie Fuß- und Radführung zu erweitern.

Der Kaßlerfelder Kreisverkehr hat sich zuletzt als Unfallschwerpunkt erwiesen. Nur das Verdrängen von Fuß- und Radverkehr per Beschilderung „120m für Ihre Sicherheit“ konnte die erhebliche Gefährdung der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen reduzieren. Vor diesem Hintergrund erwartete der ADFC für den lang geplanten Umbau zu einer vierarmigen Kreuzung eine Lösung, die dem Radverkehr eine sichere Verbindung ermöglicht.

Der Mitte September im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr behandelte und inzwischen auch vom Rat beschlossene Planungsentwurf konnte dieser Erwartung nicht gerecht werden. Mit einer Stellungnahme forderte der Kreisverband die Ratsmitglieder und die Duisburger Stadtplanung vorab auf, den Entwurf zugunsten einer zukunftsweisenden Planung für den Fuß- und Fahrradverkehr zu überarbeiten.

Dem Fuß- und Radverkehr wird wohl Richtung Kaßlerfeld abverlangt werden, was dem öffentlichen Nahverkehr und dem MIV nicht zugemutet werden soll: Ein Überqueren der Kreuzungspunkte in kleinen Etappen über Verkehrsinseln und mit drei zusätzlichen Stopps. Dazu werden sie auf kombinierten Rad- und Fußwegen geführt, und dies zum Teil in gegenläufiger Richtung. Der ADFC Duisburg fordert, die Planung durch eine kreuzungsfreie Fuß- und Radführung zu erweitern. Die Planungen könnten sich dabei an den sehr positiven Beispielen der niederländischen Stadtplanung orientieren.

Auf Nachfrage zum Planungsentwurf sagte Dezernent Martin Linne im Verkehrsausschuss, dass es mit dem vorliegenden Entwurf ja „nur“ eine Ampel mehr für Fahrradfahrende gebe. Über größere Verkehrsinseln könne man nachdenken, aber er habe am Kreisverkehr noch nie über zehn bis 15 Fahrradfahrende gesehen. Zudem gebe es KI, die Fahrradfahrende erkenne und mit der man die Ampelschaltung steuern könne; oder man könne „Buzzer“ 30 m vor der Ampel installieren. Eine für den Fahrradverkehr ungenügende Planung soll damit mit Technik gerettet werden, eine KI wird's schon richten?

Die separat geführten Rechtsabbieger bergen aus ADFC-Sicht zudem Gefahren für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere der Rechtsabbieger zum Autobahnzubringer lässt hohe Geschwindigkeiten des Verkehrs zu und ist unzureichend fehlertolerant. Gerade in Hinblick auf den hohen Zeitdruck, dem Berufskraftfahrer:innen ausgesetzt sind, und der Disziplinlosigkeit einiger Zufußgehender und Radfahrender sind hier trotz Lichtsignalanlagen Unfälle mit hoher Unfallschwere zu erwarten. Der ADFC befürchtet, dass die alte Unfallhäufungsstelle zu einer neuen Unfallhäufungsstelle umgebaut wird.

Auch in Fahrtrichtung Ruhrort sehen die Pläne für die Radverkehrsanlage mit 1,85 m keine den aktuellen Standards entsprechende Breite vor. Es fehlt hier wie auch in der anderen Richtung der vorgeschriebene Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn. Auf diesen Kritikpunkt antwortete Dezernent Linne, man wolle prüfen, ob man die benötigten 15 cm noch finden könne.

Für die vorliegende Planung sind 18 Millionen Euro veranschlagt! In derselben Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr wurde das Mobilitätskonzept behandelt (s. Artikel in dieser Ausgabe). Gemäß diesem Konzept soll ein Modal Split von jeweils 25 % Fuß- und Radverkehr in Duisburg anvisiert werden; ein Mobilitätsmix, der in Städten wie Köln schon erreicht wurde, also keine Traumtänzerei darstellt. Man stelle sich also mal vor, viel mehr Fahrradfahrende nutzten den Weg aus dem dann klimaneutralen Ruhrort Richtung Kaßlerfeld: Stünden dann die Lkw im Stau, weil die schlaue KI die ständig herandüsenden Fahrradfahrenden priorisiert? Oder wären dann 18 Millionen Euro in eine autozentrierte Planung versenkt, die bereits im Jahr 2024 alles andere als zukunftsweisend war?

Für den Kreisverband Duisburg ist sicher: Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes könnte unter Berücksichtigung des optimalen Verkehrsflusses und der Sicherheitsinteressen des nicht motorisierten Individualverkehrs gesteigert werden.

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