Mit dem Rad zur Arbeit

Unterbrechungen und Umwege können auf Arbeitswege problematisch werden © ADFC | AOK

Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit

Wege zur Arbeit, Schule oder Universität stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es egal, mit welchem Verkehrsmittel der Weg zurückgelegt wird. Umwege und Unterbrechungen können aber ein Problem werden.

Grundsätzlich ist nur der kürzeste Weg geschützt, der unmittelbar zum und vom Ort der Tätigkeit zurücklegt wird. Für Autofahrende gibt es Beispiele dafür, dass eine verkehrsgünstigere Strecke als verkehrsgerecht versichert galt, auch wenn sie nicht die kürzeste war. Das muss dann auch für Radfahrende gelten, folgert der ADFC.

Problematisch sind Umwege und Fahrtunterbrechungen. Hier können Richter unterschiedlicher Meinung sein. So entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen über eine ungewöhnliche Fahrtunterbrechung: Ein Radfahrer war auf dem Heimweg von der Arbeit von einem Pkw-Fahrer in einer Tempo-30-Zone mehrfach geschnitten worden. Als er den Fahrer vor einer Ampel zur Rede stellen wollte, erfasste ihn das Auto.

Umwege und Fahrtunterbrechungen vermeiden

Dies sei kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung, so die Richter, da die Fahrtunterbrechung nichts mit der Arbeit oder dem Weg dorthin zu tun hatte (LSG NRW, S 5 U 298/08). Dies sei kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung, so die Richter in ihrer abschließenden Entscheidung, da die Fahrtunterbrechung nichts mit der Arbeit oder dem Weg dorthin zu tun hatte (LSG NRW, S 5 U 298/08). Das Bundessozialgericht (BSG) hatte1981 einen ähnlichen Streit zwischen Autofahrern als versicherten Wegeunfall angesehen.

In der Sozialversicherung kommt es nicht darauf an, ob der Versicherte sich an verkehrsrechtliche Vorschriften gehalten hat oder ob ihn ein Mitverschulden trifft. Der ADFC rät: Radfahrende sollten auf dem Weg zur Arbeit und zurück Umwege und Fahrtunterbrechungen vermeiden. Andernfalls kann ihnen die Berufsgenossenschaft den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verweigern.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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