Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Duisburg e. V.

Protected Bike Lane in Berlin

Protected Bike Lane in Berlin © ADFC | April Agentur

Sicher Rad fahren

Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer mit gleichen Rechten, aber auch gleichen Pflichten!

Falsches Verhalten, Unaufmerksamkeit, aber auch technische Unzulänglichkeiten am Fahrrad können nur allzu leicht zu schweren Unfällen führen.

Bieten Radwege Schutz?

Viele Radfahrer, darunter auch solche, die seit vielen Jahren täglich Fahrrad fahren, glauben, dass Radwege dazu geeignet sind, Radfahrer vor Unfällen mit Kraftfahrzeugen zu schützen. Immer wieder wird behauptet, Radwege dienten der Sicherheit der Radfahrer. Tatsächlich fühlen sich sehr viele Menschen sicherer, wenn sie auf Radwegen statt auf der Fahrbahn fahren.
Zumindest scheinbar ist ein gewisser Abstand zum Autoverkehr vorhanden.
Dabei wissen die meisten aus eigener Erfahrung, dass es auf Radwegen häufig kritische Situationen gibt. Oft genug müssen Radfahrer sie selbst durch Verzicht auf ihren Vorrang oder ihre Vorfahrt entschärfen. Abbiegende oder aus einer Einfahrt ausfahrende Autofahrer, die nicht auf Radfahrer achten, gefährden diese. Radwege oder Radstreifen, die von Autofahrern gerne zum Abstellen ihrer Fahrzeuge benutzt werden, zwingen Radfahrer kurzfristig und an dafür ungeeigneten Stellen auf die Fahrbahn auszuweichen, was regelmäßig zu gefährlichen Manövern führt.
Dennoch meinen viele Menschen, dass solche Situationen Einzelfälle sind, die nichts daran ändern, dass Radwege geeignet sind Radfahrer vor Unfällen zu schützen. Viele wissenschaftliche Untersuchungen zeigen aber das Gegenteil: Radfahrer sind auf Radwegen oft stärker gefährdet als auf der Fahrbahn.
Die Straßenverkehsordnung (StVO) regelt daher auch klar: Nur mit einem blauen Radwegschild gekennzeichnete Wege müssen benutzt werden.

Sichtbar sein!

Radfahrer auf der Fahrbahn sind im Blickfeld der Autofahrer und werden nicht so schnell übersehen wie auf einem Radweg. Dies gilt auch für die aus Sicherheitsgründen neu angelegten Radfahrstreifen.

In der Dunkelheit ist das Tragen von Kleidung mit Reflektorstreifen oder extra Reflektorbändern sinnvoll. Reflektoren am Rad sind oft von anderen Fahrzeugen verdeckt, daher sind höher an der Kleidung befestigte Reflektoren besser.

Auf der richtigen Seite

Radwege dürfen nur in der vorgeschriebenen Richtung befahren werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen werden durch eine Beschilderung beide Fahrtrichtungen freigegeben. Hier ist besondere Vorsicht erforderlich. Andere Menschen rechnen nicht mit Radfahrern aus der Gegenrichtung. Die häufigsten Unfälle von Radfahrern werden übrigens von Geisterfahrern verursacht.

Gehwege sind tabu

Fahren Sie grundsätzlich nicht auf Gehwegen. Sie gefährden damit sich selbst und Fußgänger. Nicht umsonst schreibt die StVO für Kinder bis zu 8 bzw. 10 Jahren vor, dass sie an jeder Kreuzung bzw. Einmündung vom Rad absteigen und schieben müssen. Genau dies sind die gefährlichen Ecken! Nur mit Zusatzschild für Radfahrer freigegebene Gehwege dürfen mit geringer Geschwindigkeit befahren werden.

Ausreichend Abstand zum Fahrbahnrand

Halten Sie auf der Fahrbahn einen Sicherheitsabstand (ca. 1,00m) zum Bordstein ein. Die Spur, auf der die Autos mit ihren rechten Rädern entlangfahren, ist eine gute Richtlinie. Auch wenn es ein Widerspruch zu sein scheint: Sie vermeiden so, mit unzureichendem Abstand überholt zu werden. Außerdem schaffen Sie sich so Raum, wohin Sie notfalls ausweichen können.

Eindeutig und berechenbar fahren

Andere sollen Sie sehen und Ihre Absichten einschätzen können. Abbiegen, Anhalten, Spurwechsel und andere Fahrmanöver gehören angekündigt und berechenbar gestaltet. Plötzliche, unangekündigte Richtungswechsel verbieten sich von selbst.

Mit Fehlern anderer rechnen

Rechnen Sie damit, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen, aber geben Sie dennoch deutlich zu erkennen, dass Sie Ihre Rechte kennen.

Sicher fahren

Sie fahren ein Fahrzeug d.h., Sie sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Auto- oder Motorradfahrer, mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Radfahrer, insbesondere die Regeln für Vorfahrt, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, das Rechtsfahrgebot, Verkehrszeichen und Signale, Abbiegen, Wenden und Einordnen in den fließenden Verkehr und das Verhalten an Fußgängerüberwegen und Haltestellen.

Regelmäßige Überprüfung des Fahrrades

Insbesondere folgende Teile Ihres Rades sollten regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft werden:
Bremsen: Belag auf Abnutzung, Bowdenzüge auf Verschleiß, Gesamtsystem auf Bremswirkung und leichte Bedienbarkeit; Beleuchtung: Leuchtmittel und Höheneinstellung; Tragende Teile (Rahmen, Gabel, Lenker, Sattelrohr) auf Risse, Deformierung, lose Schrauben u.a.m.; Sichere Befestigung von Schutzblechen, weil sie die Räder blockieren können. Antrieb insbesondere auf Abnutzung

Im Zweifelsfall sollten Sie die Überprüfung einer Fachwerkstatt überlassen!

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