Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Fahrradfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber. © stock.adobe.com/michaelheim

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Der ADFC unterstützt Unternehmen dabei, fahrradfreundlicher zu werden und Mitarbeitern den Arbeitsweg per Rad zu erleichtern. 2017 hat der Verband das Projekt auf internationale Füße gestellt.

Radverkehrsförderung in Unternehmen: Die Initiative „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ von EU und ADFC will Menschen den Arbeitsweg mit dem Fahrrad erleichtern, indem Firmen fahrradfreundlich werden. Dafür vergibt der ADFC das gleichnamige, drei Jahre gültige EU-Zertifikat in drei Abstufungen (Bronze, Silber, Gold).

Bei der Zertifizierung wird die Fahrradfreundlichkeit in verschiedenen Aktionsfeldern bewertet. Unverzichtbar für die Zertifizierung zum fahrradfreundlichen Arbeitgeber ist ein betrieblicher Mobilitäts- oder Radverkehrskoordinator bzw. eine -Koordinatorin.

Punkte gibt es für ausreichend vorhandene und gut ausgestattete Fahrradstellplätze, Umkleidemöglichkeiten und Duschen, saisonale Fahrradchecks oder die Anschaffung von Diensträdern. Welche fahrradfreundlichen Maßnahmen und Handlungen ein Arbeitgeber umsetzt, kann individuell unterschiedlich sein, je nach dem, was am besten zur jeweiligen passt.

Wie das funktioniert, welche Schritte notwendig sind und was die Firmen davon haben, hat der ADFC auf der Internetseite Fahrradfreundlicher-Arbeitgeber.de zusammengetragen.

Innerbetriebliche Fahrradkultur fördern

Viele Branchen in Deutschland leiden unter Fachkräftemangel. Junge, gut ausgebildete Menschen suchen sich attraktive Arbeitgeber und lebenswerte Wohnorte. Firmen, die hier nicht punkten, gehen leer aus. Unternehmen müssen sich und ihren Standort daher gut präsentieren.

Die innerbetriebliche Fahrradkultur vereint gleich mehrere Vorteile: Sie ist modern, zukunftsorientiert und fördert die Mitarbeiterbindung sowie das Teamgefühl. Zugleich kann ein Unternehmen beim betrieblichen Gesundheits-, Umwelt- und Mobilitätsmanagement punkten, insbesondere wenn es auch Dienstrad-Angebote macht.

Selbsttest machen

Firmenchefs können sich auf der Internetseite und im Handbuch „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber – leicht gemacht“, das sich kostenlos herunterladen lässt, erste Hinweise und Anregungen holen.

Der Selbsttest zeigt ihnen, wie fahrradfreundlich das Unternehmen schon ist und ob es ausreichend Punkte für eine Zertifizierung sammelt.

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Zertifizierung in drei Schritten

Die eigentliche Zertifizierung erfolgt in drei einfachen Schritten: Nach dem Selbsttest meldet sich der Arbeitgeber zum Audit an und anschließend zertifiziert der ADFC das Unternehmen. Ist dieser Schritt erfolgreich, reiht sich das Unternehmen als positives Beispiel auf der Internetseite ein.

Einheitliche Kriterien

Geschulte Berater des ADFC besuchen das Unternehmen und überprüfen nach einem einheitlichen Kriterienkatalog die fahrradfreundlichen Faktoren, die sich aus sechs Aktionsfeldern zusammensetzen. Die aus den Aktionsfeldern zusammengetragene Anzahl der Punkte bestimmt, ob ein Unternehmen Bronze-, Silber- oder Goldstatus erreicht.

Beratung und Zertifizierung

Neben der Zertifizierung bietet der ADFC den Unternehmen ein umfassendes Beratungsangebot mit Konzepten, Hilfe bei Gesprächen mit Kommunen oder beim Newsletter, aber auch Workshops.

Unternehmen, die den Radverkehr systematisch fördern und sich zertifizieren lassen, sind Gewinner: Sie profitieren von individuellen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, vom Imagegewinn, davon, dass die Infrastruktur für das Fahrrad deutlich günstiger ist als für Kfz-Stellplätze und von motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nachweislich weniger krank sind als diejenigen, die im Auto kommen.

Aktualisiert 4.11.2021

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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