Der ADFC Duisburg und der Ausbau der A59

Was hat denn der ADFC Duisburg mit dem Ausbau der A59 (Nord-Süd-Achse) am Hut? Ein Fahrradclub, der sich beim Autobahnausbau mit einbringt? Eine berechtigte Frage, die sich manch organisierte:r Radler:in eventuell stellt oder gestellt hat.

Die folgenden Ausführungen versuchen, die Zusammenhänge und Beweggründe des ADFC Duisburg zu erläutern. Gleichzeitig soll er zeigen, wie wichtig es ist frühzeitig den Blick weit über den Fahrradlenker hinaus nach vorne und zu den Seiten zu richten, einen langen Atem zu haben und Entwicklungen, die vordergründig erstmal nichts mit Radverkehr zu tun haben, im Auge zu haben.

Anfang 2014 wurde klar, dass die Berliner Brücke (A59) spätestens im Jahr 2029 nicht mehr genutzt werden kann und neu gebaut werden muss. Die damit zusammenhängende wechselseitige Teilsperrung zur Ertüchtigung der Berliner Brücke ist vielen noch gut im Gedächtnis. Der ADFC Duisburg erarbeitete damals eine Alternative zur Fahrt mit dem Auto: eine Radroute vom Rathaus in Hamborn bis in die Stadtmitte, ca. 11 km lang, relativ verkehrsarm und gemütlich in 50 Minuten zu schaffen.

In diesem Zusammenhang wurde eine Tatsache wieder sehr deutlich: die Entfernung von Meiderich zur Stadtmitte, ca. 3 km über die A59 und nur dem Autoverkehr vorbehalten, bedeutete für den Radverkehr schon immer eine drei- bis vierfache Entfernung! Folglich, es fehlt in Duisburg eine gute Nord-Süd-Verbindung für den nicht motorisierten Verkehr. Man stelle sich vor, in knapp 30 Minuten zu Fuß oder in gut 10 Minuten mit dem Rad von Meiderich aus über das Hafengebiet ohne Logistikverkehr, ja fast autofrei, die Stadtmitte zu erreichen!

Insofern lag es auf der Hand, dass wenn die Berliner Brücke neu gebaut wird, ein begleitender Rad- und Fußweg in akzeptabler Breite mit gebaut werden muss!

Für den ADFC Duisburg stand schnell fest: hier müssen wir ran. Das hier ein sehr dickes Brett zu bohren ist, war uns klar. Das konnte uns aber nicht davon abhalten, uns für diese Idee einzusetzen.

Bei der Duisburger Politik und der Stadtverwaltung stieß der Vorschlag sofort auf offene Ohren und schnell transportierten sie die Forderung auf Landes- und Bundesebene weiter. Jedoch sah das damalige Bundesfernstraßengesetz keine Finanzierung zum Radwegebau an Bundesautobahnen vor.

In den letzten Jahren hat sich diesbezüglich jedoch einiges geändert und unter heutigen Bedingungen gibt es rechtlich keinen Hinderungsgrund mehr, eine Radschnellverbindung an einer Autobahnbrücke umzusetzen. Das zeigt sich auch beim Neubau der Neuenkamper Brücke (A40), auch hier wird ein breiter Radweg auf Initiative des ADFC Duisburg mit umgesetzt.

Der Neubau einer Autobahn in Form einer Hochstraße mitten durch ein Wohngebiet ist aber nach heutiger Rechtslage nicht mehr genehmigungsfähig und entspricht in keinerlei Form dem heutigen Zeitgeist. Heute müssen städtebauliche Aspekte ebenso berücksichtigt werden wie verkehrliche. Das lehnt aber die Bundesautobahngesellschaft (AdB) aus Kostengründen ab.  Damit soll dieser städtebauliche Albtraum noch vergrößert und dieser Anachronismus für die nächsten achtzig Jahre in Beton gegossen werden.

Sehr frühzeitig sah die Stadt Duisburg die Chance, mit dem Neubau der Berliner Brücke und einer Weiterführung der A59 in Richtung Norden in Tunnellage, die hohen Umweltbelastungen verschiedenster Art durch den KFZ- und Logistikverkehr für die betroffenen Anlieger stark zu mindern. Als Nebeneffekte ergeben sich daraus eine städtebauliche Aufwertung Meiderichs und die Möglichkeit einer leistungsfähigen, komfortablen und verkehrsarmen Radverkehrsmagistrale in Nord-Süd-Richtung. Ein Grund, warum der ADFC Duisburg durch Klaus Hauschild in der „Begleitkommission zur Wahrung Duisburger Interessen beim Ausbau der A59“ vertreten ist.

Auf die unterschiedlichen Ansichten von Bundesautobahngesellschaft (AdB) und der Stadt Duisburg sowie Duisburger Bürger:innen und Interessenvertretungen zu Planfeststellung, Ausbauvariante, Vorgehens- und Verhaltensweise soll hier nicht näher eingegangen werden. Die Presse hat hierzu eingehend informiert. Die Argumentation der Stadt findet man anschaulich zusammengefasst zweisprachig auf der Seite der Stadt Duisburg: https://www.duisburg.de/verkehr/ausbau-a59/index.php

Derzeitiger Stand ist, dass die AdB auf eine ungeteilte Planfeststellung besteht und mit allen Mitteln versucht, die Hochlage durchzusetzen. Das in dieser Form inakzeptable Verhalten der AdB sollte von den Duisburger Bürger:innen und Interessenvertretungen nicht unwidersprochen hingenommen werden!

Der ADFC Duisburg hat im Vorfeld bereits seine Ansichten dazu in einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing mit Kopie an den Landesverkehrsminister NRW Oliver Krischer und die AdB formuliert. Der Brief und die ablehnende Antwort des Verkehrsministeriums sind in den nebenstehenden Links zu finden.

Unter diesen Gesichtspunkten wird klar, warum der ADFC Duisburg nicht nur einen Rad- und Fußweg an der neuen Berliner Brücke fordert, sondern sich auch für die Weiterführung der A59 in Tunnellage einsetzt.

Neben den genannten Aspekten des Rad- und Fußverkehr ist es auch als Duisburger Bürger:in angebracht, sich mit den Einwohner:innen Meiderichs zu solidarisieren und sich damit gleichzeitig für ein lebenswertes Duisburg mit Aufenthaltsqualität einzusetzen.

Jeder und jede kann und sollte hier Einwände dazu machen. Wer mit den vorliegenden Planungen zum Ausbau der A59 nicht einverstanden ist, muss seine Einwendungen schriftlich und fristgerecht bis einschließlich 04. Oktober 2023 einreichen. Diese Einwände müssen nicht juristisch sauber begründet sein. Jede Person oder Institution, auch nur indirekt betroffen, hat das Recht ihre Sorgen und Befürchtungen zu formulieren, ohne das negative Folgen zu befürchten sind.

Die Stadt Duisburg und ihre Bürger:innen können hier nur gewinnen, da die Alternative sowohl für die betroffenen Anwohner:innen als auch für die Stadt Duisburg nicht wünschenswert ist.

https://duisburg.adfc.de/pressemitteilung/der-adfc-duisburg-und-der-ausbau-der-a59-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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