RS 1 Erkundungstour am Sonntag, dem 19. November 2023 - ADFC Duisburg

RS 1 Erkundungstour am Sonntag, dem 19. November 2023

Start: 10:45 Uhr am Bahnhofsvorplatz Moers

 

In diesem Monat gibt es ein rundes Jubiläum. Vor genau 10 Jahren, im November 2013 hat das Land NRW im Rahmen eines "Planungswettbewerbs Radschnellwege" fünf Radschnellweg-Projekte prämiert.

Diese fünf Projekte mit einer Gesamtlänge von über 150 Kilometern feiern also diesen November ihr zehnjähriges Planungs-Jubiläum. Leider ist beim Bau dieser Radschnellwege gar nichts schnell. Nur 1,5 Kilometer der prämierten Strecke sind nach zehn Jahren umgesetzt. Auch beim RS1 von Duisburg bzw. Moers bis Hamm, der nicht Teil des Wettbewerbs war, geht es nur schleppend voran.

Dieses Schleich-Jubiläum will der ADFC NRW „groß feiern“, um damit auf die Langsamkeit der Schnellwege hinzuweisen. Den November machen wir nun zum NRW-weiten Themenmonat Radschnellwege. Unsere Zielsetzung ist öffentliche Aufmerksamkeit auf den RSV-Ausbau-Stillstand zu lenken und die Landesregierung dazu bringen, geeignete Maßnahmen für einen schnelleren Ausbau zu ergreifen und den Baulastträgern "Beine zu machen".

Auch entlang des Radschnellwegs RS1 Ruhr wird es Aktionen geben. Die ADFC-Kreisverbände Moers, Duisburg, Mülheim, Essen und Gelsenkirchen werden die Trasse in Etappen bereisen.

Erkundungstour am Sonntag, dem 19. November 2023,
Start: 10:45 Uhr am Bahnhofsvorplatz Moers

Anreise mit der Regionalbahn 31: Duisburg Hbf. ab 10.10 Gleis 6. Ankunft 10:27Uhr

Die Tour folgt der geplanten Trasse von Moers nach und durch Duisburg und weiter zum Bahnhof Mülheim.

Zwischenstopps und Zustiegsmöglichkeiten:
Rheindeich in Neuenkamp: 12:00 bis 12:15 Uhr
Hauptbahnhof Duisburg mit Überraschungsaktion: gegen 13:00 bis 13:15 Uhr

Ende: gegen 15 Uhr am Hauptbahnhof Mülheim

Weiterführung von Moers nach Kamp-Lintfort

In Moers informieren wir uns über die geplante Streckenführung innerhalb der Stadt und zur Weiterführung nach Kamp-Lintfort. Wir nehmen dann die geplante Trasse nach und durch Duisburg unter die Räder und erläutern an Zwischenstopps die uns jeweils bekannten Planungsstände.

Über Moers Asberg, Winkelhausen und Asterlagen erreichen wir die A 40 – Rheinbrücke und den Zwischenstopp am Rheindeich in Neuenkamp. Weiter geht es durch Neuenkamp über das Marientor und Plessing-, Krämer- und Mercatorstraße zum Hauptbahnhof Duisburg mit einer Überraschungsaktion gegen ca. 13 Uhr.

Da das Gelände des alten Güterbahnhofs, über das die Trasse geführt werden soll, noch nicht befahrbar ist, müssen wir diesen Bereich über die Düsseldorfer Straße umfahren. Am Südende des Neubaugebiets „Duisburger Dünen“ machen die Querungen der Bahnlinien und des Sternbuschwegs am Grunewald und später auch der Koloniestraße große Probleme, für die es bisher keine Lösung gibt.

Durch den Duisburger Wald erreichen wir die Stadtgrenze Mülheim. Hier im Wald steht auch nach 13 Jahren noch nicht fest, ob der Radschnellweg nördlich oder südlich der Güterbahn geführt werden soll.

Zu dem Abschnitt bis zur Hochschule Ruhr West ist in der Mülheimer Bezirksvertretung 3 am 16. November ein aktueller Sachstandsbericht zugesagt. Wir hoffen, dass wir dazu auf der Tour auch Neuigkeiten berichten können.

Zum Abschluss befahren wir dann noch als Highlight den mit allen Standards eines Radschnellwegs ausgebauten kurzen Abschnitts bis über die Ruhr. Die Tour endet nach knapp 30 km gegen 15 Uhr vor dem Hauptbahnhof Mülheim an der Ruhr.

Wir laden alle Interessierten ein, diese Tour ganz oder in Teilen mit uns zu fahren.

Herbert Fürmann

Weitere Touren:

Demo RS 1 Dortmund am 17.11.2023 um 15 Uhr am Ende des dort fertiggestellten RS1-Teilstücks in der Sonnenstraße / Ecke Ameckestraße

Demo RS6 Frechen-Köln am 18.11.2023 um 13:30 Uhr vom Bahnhof Frechen nach Köln (mit Landesverkehrsminister Oliver Krischer)

Zum Weiterlesen:

RS 1 Mülheim – Duisburg – Lange Jahre nix passiert

Das Dossier des ADFC-Landesverbandes zu Planungen und zu Standards von Radschnellverbindungen in NRW: https://nrw.adfc.de/artikel/radschnellverbindungen-in-nrw

Planungswettbewerb Radschnellwege


https://duisburg.adfc.de/neuigkeit/rs-1-erkundungstour-am-sonntag-dem-19-november-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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