Neue Regeln für Elektrofahrrad-Akkus
Seit dem 18. August 2025 gelten neue Regeln für die Entsorgung von Elektrofahrrad-Akkus. Die EU-Batterieverordnung ist in Kraft und macht die Rückgabe einfacher.
Wer ein Elektrofahrrad besitzt, kann ausgediente Akkus seit dem 18. August 2025 an kommunalen Sammelstellen entsorgen. Die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542 ist nun vollständig in Kraft getreten, auch in Deutschland. Das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll die EU-Vorgaben ergänzen und konkretisieren – der Bundestag stimmt am 11. September 2025 darüber ab.
Die EU-Verordnung ist bereits jetzt rechtlich bindend, auch ohne nationales Begleitgesetz. Kommunale Sammelstellen sind daher seit gestern zur kostenlosen Annahme von Elektrofahrrad-Akkus verpflichtet. Die Änderungen betreffen alle Elektrofahrrad-Besitzer:innen und sollen die fachgerechte Entsorgung erleichtern.
Erweiterte Rückgabemöglichkeiten
Das neue Batterierecht erweitert die Rücknahmepflicht erheblich. Verbraucher:innen können ihre ausgedienten Elektrofahrrad-Akkus seit dem 18. August 2025 an folgenden Stellen abgeben:
- Wertstoffhöfe und kommunale Sammelstellen
- Fahrradfachhandel
- Hersteller und deren Rücknahmesysteme
- spezialisierte Batteriesammelstellen
Bisher mussten defekte oder alte Akkus hauptsächlich beim Fachhandel oder direkt beim Hersteller abgegeben werden. Die kommunalen Rückgabestellen sind nun zur kostenlosen Annahme verpflichtet. Viele Wertstoffhöfe bieten den Service bereits an.
Strengere Regeln gegen falsche Entsorgung
Die Entsorgung von Elektrofahrrad-Akkus über den Hausmüll bleibt streng verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die hohen Strafen sollen verhindern, dass die lithiumhaltigen Energiespeicher unsachgemäß entsorgt werden und Umweltschäden oder Brände verursachen.
Elektrofahrrad-Akkus enthalten wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Nickel, die bei ordnungsgemäßer Entsorgung recycelt werden können. Gleichzeitig bergen beschädigte Akkus Sicherheitsrisiken und können sich selbst entzünden.
Höhere Sammelziele bis 2030
Die EU-Batterieverordnung sieht ambitionierte Recyclingziele vor: Die Sammelquote für Gerätebatterien soll in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 steigen. Für Batterien von leichten Verkehrsmitteln wie Elektrofahrrädern gelten eigene Sammelziele von 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031.
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