ADFC-Vorsitzender Ulrich Syberg übergibt Bundesminster Andreas Scheuer Gesetzesentwurf

ADFC-Vorsitzender Ulrich Syberg übergibt Bundesminster Andreas Scheuer Gesetzesentwurf © BMVI

Verkehrssicherheit: ADFC kritisiert geplante Rücknahme von Raser-Bußgeldern

Wie gestern bekannt wurde, plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die erst kürzlich in Kraft getretenen höheren Bußgelder für Auto-Raser wieder zurückzunehmen.

Der ADFC hält das für unverantwortlich und appelliert an die Bundesländer, diesen Plänen eine Absage zu erteilen.

ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg sagt: „Minister Scheuer ist angetreten, den Verkehr sicherer für Radfahrerinnen und Radfahrer und Menschen zu Fuß zu machen. Das ist mit der kürzlich in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung zum Teil gelungen. Abschreckende Bußgelder für drastische Geschwindigkeitsüberschreitungen - inklusive der Androhung eines Fahrverbots – sind essenziell, um die Menschen in den Städten und Wohngebieten vor Auto-Rasern zu schützen. Sich durch AfD und FDP zu einer Rückwärtsrolle drängen zu lassen und die Sanktionen zurückzunehmen, wäre ein fataler politischer Irrtum. Die Bundesländer müssen jetzt dringend auf dem Kurs der ‚Vision Zero‘ bleiben und einen Rückfall in eine überkommene PS-Politik verhindern!“     

63 km/h in der Tempo-30-Zone? Unverantwortlich!

Nach Auffassung des ADFC und der meisten Bundesländer ist die Androhung eines Fahrverbots das wirkungsvollste Mittel gegen Raser. Der Bundesrat hatte diese Möglichkeit erst im Februar geschaffen. Wenn diese scharfe Sanktionsmöglichkeit kippt, könnte ein Autofahrender in einer Tempo 30-Zone wieder mit bis zu 63 km/h fahren, ohne dass ihm oder ihr ein einmonatiges Fahrverbot droht. Syberg: „Es muss endlich Schluss damit sein, dass der Staat die Verfehlungen von Autofahrenden milde lächelnd durchwinkt – und damit Leben und Gesundheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzt! Geschwindigkeitsbegrenzungen sind völlig wirkungslos, wenn die Überschreitung nicht hart sanktioniert wird!“

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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