Gemeinsame Kampagne von Polizei und ADFC
Aufklärung zum gesetzlichen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden
Der ADFC Duisburg informiert morgen (5.11.) in Marxloh und Donnerstag nächster Woche (14.11.) in Hochfeld bei zwei Aktionen gemeinsam mit der Verkehrsunfallprävention und der Mountainbikestaffel der Polizei Duisburg zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden.
Mithilfe von Informationsmaterialien sollen Autofahrende auf die seit 2020 geltende Rechtslage zum Mindestabstand aufgeklärt werden. Dieser beträgt innerorts bei Überholvorgängen 1,5 Meter. Außerorts sind es 2 Meter. Das Einhalten des Mindestabstands ist entscheidend für den Schutz der Radfahrenden und soll Unfälle durch zu dichtes Überholen vermeiden und gewährleisten, dass Radfahrende genug Platz haben. Wer den Mindestabstand nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem können Punkte im Fahreignungsregister und in schwerwiegenden Fällen sogar Fahrverbote verhängt werden.
Die Verkehrsunfallprävention möchte auch an die Verantwortung von Fahrradfahrenden appellieren, gerade im Herbst und Winter durch ausreichende Beleuchtung und das Tragen reflektierender Kleidung die eigene Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu verbessern.
Pressebegleitung ist ausdrücklich erwünscht. Gerne melden Sie sich bei Christian Engelking (E-Mail: christian.engelking@adfc-duisburg.de, Telefon: 0160-6325071) zur genauen Orts- und Terminabsprache.