Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Duisburg e. V.

Wird Pedelec-Fahren im Wald bald verboten?

Geplante Änderungen am Landesforstgesetz NRW sorgen für Kritik: Radfahren im Wald könnte künftig nur noch auf Straßen und „Fahrwegen“ erlaubt sein. Verbände wie ADFC NRW und DIMB warnen vor Einschränkungen vieler Wald- und Freizeitwege.

Mountainbike / Pedlec auf Waldweg
Mountainbike / Pedlec auf Waldweg © Team Evelo, unsplash

Das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium möchte das Landesforstgesetz NRW novellieren, um den Wald und dessen Boden besser zu schützen. Dazu vermeldete ein Sprecher des Ministeriums, dass das Befahren des Waldes „mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern“ pauschal ausgeschlossen werden soll. Dies berichtete der WDR (15. Mai, WebArchive) und weitere Medien, wie die WAZ, die einen Bericht der Deutschen Presseagentur abdruckte.

Dabei ist der Ausschluss von Pedelecs, die rechtlich als Fahrrad gelten und mit Motorunterstützung bis zu 25 km/h schnell fahren, eine falsche Darstellung. Gemeint sind Speed-Pedelcs, dessen Motoren bis 45 km/h unterstützen und als Kleinkrafträder zu den Kraftfahrzeugen zählen. Das Ministerium korrigierte dies am 22. Mai auf Beschwerden von Bürger:innen und Nachfragen des WDR. Eine Korrektur der WAZ war bislang nicht zu finden

Pedelecs und Fahrräder dürfen weiterhin im Wald fahren - was wird jetzt geändert?

Der Deutsche Interessenverband Mountainbike e.V. (DIMB) hat den Gesetzentwurf des Ministeriums veröffentlicht, der auch über den pauschalen Ausschluss hinaus Einschränkungen in der Wegenuztung formuliert.

Bisher ist das Radfahren auf „Straßen und festen Wegen“ erlaubt. Mit der Novellierung soll das Fahren nur noch auf „Straßen“ und „Fahrwegen“ erlaubt sein.

Fahrwege werden in der Gesetzesbegründung so definiert, dass sie ganzjährig durch zweispurige, nicht geländegängige Fahrzeuge befahrbar sind. Schmale Pfade und Trails werden im Entwurf explizit ausgeschlossen. In der Praxis würde das bedeuten, dass viele Alltags- und Freizeitwege in NRWs Waldgebieten nicht mehr mit Fahrrädern befahren werden dürften.“, kritisiert der ADFC NRW in seiner Pressemitteilung.

Missverständnisse und Unklarheiten

Das Ministerium stellte gegenüber dem WDR in dem am 22.05. korrigierten Artikel klar: „Es wird ausdrücklich keine Mindestbreite oder zur Beschaffenheit von Waldwegen vorgegeben.“ Diese Darstellung steht weiterhin im Widerspruch mit der Begründung zu der Änderung im Landesforstgesetz, wie es der DIMB veröffentlicht hat.

Man nehme die Kritik ernst, bereits in der kommenden Woche werde sich das Ministerium mit betroffenen Verbänden austauschen, „um gegebenenfalls weitere Klarstellungen gemeinsam zu erarbeiten“ hieß es in dem Artikel.

Die Zweifel und Unklarheiten wurden leider bis zu unserer Veröffentlichung öffentlich nicht vollständig ausgeräumt.

Der ADFC NRW hat nun, neben der Pressemitteilung, auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf an das Ministerium versendet.

https://duisburg.adfc.de/neuigkeit/wird-pedelec-fahren-im-wald-bald-verboten

Bleiben Sie in Kontakt