Mitgliederversammlung 2022 und Wahl des neuen Vorstandes

Nach drei Jahren konnten wir endlich wieder eine Mitgliederversammlung abhalten und einen neuen Vorstand wählen.

Corona-bedingt hatten wir einen luftigen Ort für das Treffen ausgesucht, den Lernbauernhof Ingenhammshof der AWO-Integration.

Die Agenda

Auf der Agenda standen die Berichte aus den vergangenen Jahren, die aber schnell abgearbeitet wurden. Alle Aktivitäten kann man in den vorliegenden Tätigkeitsberichten nachlesen.

Über die künftigen Aktivitäten des Vereins wurde ausführlich debattiert.

Die eindeutige Positionierung des ADFC Duisburg gegen die  Osttangente wurde nochmals dargestellt.

Intensiv diskutiert wurde eine Plattform, auf der man für Radfahrer relevante Mängel und Gefahrenstellen auf Duisburger Straßen melden kann. Der Vorstand wird zu diesem Thema Lösungsvorschläge erarbeiten.

Um zu weiteren Problemlösungen mit der Stadtverwaltung zu gelangen, gab es unterschiedliche Strategievorschläge. Hier wird der neue Vorstand Entscheidungen treffen.

Außerdem wurde eine Satzungsänderung beschlossen. „Wir wollten den Vorstand breiter aufstellen und haben neben dem geschäftsführenden Vorstand auch noch bis zu sieben Beisitzer in die Satzung aufgenommen“, so Herbert Fürmann, alter und neuer Vorstandssprecher des ADFC. Damit soll die Arbeit des immer größer werdenden Vereins auf mehrere Schultern verteilt werden.

Unser neuer Vorstand

Herbert Fürmann und Thorsten Meyer sind die neuen Vorstandssprecher. Michael Kleine-Möllhoff wurde erneut als Finanzvorstand gewählt.

Viel Applaus, ein kleines Dankeschön-Geschenk und lobende Worte gab es für Klaus Hauschild, der viele Jahre lang Vorstandssprecher des ADFC Duisburg war und jetzt ein bisschen kürzertreten möchte.

Klaus Hauschild wechselte auf die Position eines Beisitzers. Als weitere, neu gewählte Beisitzer werden Barbara Aldag, Karl-August Schwarthans, Michael Wilczoch und Jörg Walther-Wystrychowski sich aktiv in die Arbeit des Vereins einbringen.

Ein Wermutstropfen

Laut Wikipedia: Etwas, was zwischen sonst Schönem doch ein wenig schmerzlich berührt, was den positiven Gesamteindruck von etwas beeinträchtigt.

Uns fehlen Menschen, die sich aktiv einbringen möchten. Wir möchten recht herzlich dazu ermuntern, dass mehr Mitglieder aktiv im Verein tätig werden. Das kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen, ganz wie es jeweils am besten passt. Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten, vielleicht nur einige wenige Male im Jahr oder regelmäßig, als Schrauber:in oder Ideengeber:in, als Tourenleiter:in oder Unterstützer:in in der Mitgliederverwaltung. Es gibt viel zu tun. Aber das Gefühlt „man wird gebraucht“ tut auch gut – gerade in dieser nicht immer leichten Zeit.

Haben Sie Interesse? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf unter vorstand [at] adfc-duisburg.de


https://duisburg.adfc.de/neuigkeit/mitgliederversammlung-2022-und-wahl-des-neuen-vorstandes

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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