1,5 Meter Aktionstage mit der Polizei
Der ADFC Duisburg hat zusammen mit der Verkehrsunfallprävention und der Mountainbikestaffel der Polizei in Marxloh und Hochfeld zwei Aktionen zum gesetzlichen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts beim Überholen von Radfahrenden veranstaltelt.
Autofahrende mit zu geringem Überholabstand wurden mit einem gemeinsam entwickelten Informationsblatt auf die gesetzliche Vorschrift in § 5 Abs. 4 StVO aufmerksam gemacht.
Der ADFC hatte sich den gesetzlichen Mindestabstand in diesem Jahr als Schwerpunktthema vorgenommen und war diesbezüglich auch auf die Polizei Duisburg zugegangen, woraus diese Kooperationsidee entstand.
"Ich finde diese Kombiaktionen mit der Mountainbikestaffel und dem ADFC Duisburg als externem Kooperationspartner gut", sagt Markus Merten von der Verkehrsunfallprävention. "Das Phänomen des zu dichten Überholens gibt es im gesamten Stadtgebiet, und wird oft auch durch die Autofahrer falsch eingeschätzt."
Die Notwendigkeit zum Abstandhalten ist vielen Autofahrenden weiterhin nicht bewusst. Auf etlichen Straßen ist ein gesetzeskonformes Überholen gar nicht möglich: Bei 1,5 Metern Mindestabstand, einer Fahrradbreite von z.B. 80 cm und dem oft auch von Radfahrern noch einzuhaltenden Abstand zu rechts parkenden Autos müsste eine Straße eine Breite von 5 Metern haben, damit z.B. ein VW Golf Radfahrende überholen dürfte. Aber auch Radfahrende selbst sind gefragt, sich den ihnen zustehenden Raum zu nehmen und, statt sich rechts an der Fahrbahn Richtung Parkstreifen drängeln zu lassen, auch mal ein hupendes Auto hinter sich zu ertragen, dessen Fahrer:in meint, ein Recht auf Tempo 50 zu haben.
Nach dem gelungenen Auftakt planen Polizei und ADFC weitere Aktionen zum Thema im nächsten Jahr.