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Fahrradmitnahme

Informationen zur Fahrradmitnahme im Fern- und Nahverkehr.

Fernverkehr, Flugreisen

Umfangreiche Informationen zur Fahrradmitnahme bei der Bahn finden sie auf den Seiten des Bundesverbandes.

Die Bahn hat inzwischen im Internet auch eigene Seiten für Fahrradfahrer. Hier können sie Verbindungen mit Fahrradmitnahme suchen und die Fahrkarten bestellen. Immer noch keine Bewegung zeigt die Bahn allerdings beim Thema Fahrradmitnahme im ICE.

Auf Langstrecken ist die Fahrradmitnahme im Flugzeug aufgrund der Weigerung der Bahn zur Öffnung von ICE's für Fahrradmitnahme zum Teil die einzige Alternative. Jede Fluggesellschaft hat eigene Bedingungen für die Fahrradmitnahme. Meist müssen auch einige Umbauten für das zu verladende Rad vorgenommen werden. Einzelheiten über Preise und Bedingungen finden Sie auf den Internetseiten der Gesellschaften, z.B. Lufthansa

Nahverkehr

Viel häufiger als die langen Reisen ist aber die Fahrradmitnahme im Nahverkehr gefragt. Erfreulicherweise haben sich die Bedingungen in den letzten Jahren hier verbessert. In fast allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist es heute zulässig, Fahrräder mitzunehmen. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit sind auch die Beförderungsbedingungen der verschiedenen Verkehrsverbunde angeglichen worden, seit 2010 sind sie in allen Verbünden gleich. Damit ist auch die Ticketstruktur innerhalb der einzelnen Verbünde leicheter zu verstehen. Die früheren Übergangstarife zwischen den Verbünden gibt es nicht mehr. Bei Fahrten in den Nachbarverbund gilt entweder der Tarif eines Verbundes, zum Teil auch überlappend bis in den Nachbarverbundraum hinein. So ist für Fahrten zwischen Wuppertal und dem VRS-Bereich der VRS-Tarif anzuwenden.

Bei Fahrten aus dem eigenen Verbund heraus gilt sonst der NRW-Tarif. Zeitkarteninhaber können hier ein spezielles Anschlussticket lösen.

Auf vielen Strecken sind trotzdem noch unglaublich viele verschiedene Tarife möglich. Hier das günstigste Angebot zu finden, ist schwierig und wohl eher Glückssache. Wir wollen ihnen aber zumindest einen Überblick und Tipps für eine günstige Fahrt geben. Auf den folgenden Seiten haben wir uns auf die für Wuppertal wichtigsten Tarife konzentriert.

Auch die Sperrzeiten für Fahrradmitnahme sind übrigens deutlich verringert worden. Auch im VRR ist im S-Bahn-Betrieb inzwischen auch in der Woche die Mitnahme rund um die Uhr erlaubt. Im VRS gibt es schon länger keine grundsätzliche Sperrzeit mehr. Lassen Sie sich hier nicht von des großen Aufklebern in vielen S-Bahnen irritieren, die völlig veraltet sind und sogar noch eine nachmittägliche Sperrzeit angeben. Damit sind die letzten Züge, in denen es noch eine Sperrzeit gibt, Regionalbahnen und Regionalexpresszuge ohne Mehrzweckabteil. Uns ist jedoch keine Verbindung bekannt, auf der solche Züge tatsächlich unterwegs sind.

Relativ einfach zu beantworten ist übrigens die Frage: Was kostet die Fahrradmitnahme?

Anschaffung teuer, Mitnahme umsonst: Das Faltrad

Besitzer eines Faltrades können ihren Geldbeutel bei der Fahrradmitnahme schonen: In gefaltetem Zustand gilt das Rad als Gepäckstück. Inzwischen ist in allen Beförderungsbedingungen einheitlich diese Festlegung getroffen. Damit kann es jederzeit kostenfrei mitgenommen werden. Dies gilt übrigens selbst im ICE.

Wer mit einem nicht gefalteten Rad unterwegs ist, muss sich allerdings mit den speziellen Regelungen für Fahrräder befassen:

VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr)

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat viele Zeitkarten in den letzten Jahren so erweitert, dass je Ticket die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads enthalten ist. Dies gilt für Ticket 2000, Firmenticket, Young Ticket Plus, Semesterticket und Bärenticket. Bei Mitnahme von weiteren Personen mit Fahrrädern Abends oder am Wochenende ist für ihre Räder ein eigenes Zusatzticket zu lösen.

Bei Einzel-, 4er-, Tages- und Gruppenticket sowie mit Ticket 1000, Young Ticket und Schokoticket muss zur Mitnahme von Fahrrädern zusätzlich ein Fahrradticket gelöst werden. Dieses gibt es  als Verbundalternative zum FahrradTagesTicket NRW. Für 3,60 Euro könnt ihr euer Rad 24 Stunden lang beliebig oft verbundweit in Bus und Bahn mitnehmen. Das neue Ticket ersetzt das bisher benötigte ZusatzTicket für das Fahrrad, das bisher pro Fahrt zu lösen war.

VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg)

Im VRS muss für die Fahrradmitnahme ein Ticket der Preisstufe 1b bzw. 2a zusätzlich zur Fahrkarte für die Strecke gelöst werden. Der Preis von z. Zt. 3,00 €, als 4er Ticket 12,00 € gilt wie im VRR unabhängig von der Entfernung. Im Übergangsverkehr zum VRR gilt bei der Fahrradmitnahme der VRS-Tarif, die kostenlose Fahrradmitnahme der Zeitfahrausweise des VRR reicht nicht aus.

Die günstige Alternative: NRW-Fahrrad-Ticket

Im NRW-Tarif gibt es das FahrradticketNRW. Sein Preis ist mit 4,80 € zwar höher als die Zusatztickets von VRR und VRS, es gilt aber auch nicht nur für eine Fahrt, sondern für den ganzen Tag und für ganz NRW. Somit ist es schon bei zwei Fahrten günstiger als Einzelkarten. Es kann mit allen Fahrkarten in NRW kombiniert werden.

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Wo findet man Platz für sein Rad?

Regionalzüge

Fast jeder Zug, unabhängig ob vom Betreiber der Strecke ist heute mit einem oder mehreren Mehrzweckabteilen ausgerüstet. Bei den Doppelstockzügen und den alten Regionalbahnen befindet es sich im Steuerwagen (am Ende ohne Lokomotive).  Die neuen Triebwagen sind etwa in jedem zweiten Wagenelement mit entsprechenden Abteilen ausgestattet. Auf das Fahrradsymbol an den Türen achten.

In in den Mehrzweckabteilen kann man die Räder gut abstellen und mit den im Zug angebrachten Gurten oder eigenem Material an den Haltestangen befestigen. Hierfür empfiehlt sich die Mitnahme eines Spanngummis oder hilfsweise die Nutzung des Fahrradschlosses. Die Befestigung ist so stabil möglich, dass sie problemlos an einem freien Platz sitzen können.

S-Bahn

In den älteren S-Bahnen ist in jedem Türraum die Mitnahme von zwei Rädern gestattet. Am besten stellt man sie in der Mitte an die Haltestangen und befestigt sie dort, das Ein- und Aussteigen bleibt so zu beiden Seiten möglich. Die neuen S-Bahnen haben diese Haltestangen nicht mehr, deshalb ist hier die Unterbringung in den Türräumen wenig komfortabel. Sie haben aber an der ersten und letzten Tür jeder Zugeinheit ein kleines Mehrzweckabteil. Da hier allerdings auf beiden Seiten Klappsitze angebracht sind, muss man evtl. andere Reisende bitte, sich auf einen anderen Platz umzusetzen.

Busse/Schwebebahn/Straßenbahn

Im lokalen Verkehr sind die Mitnahmemöglichkeiten gegenüber der Bahn beschränkter, pro Fahrzeug können nur wenige Fahrräder transportiert werden. In vielen Verkehrsbetrieben ist die Zahl pro Bus auf zwei Räder beschränkt, außerdem hat der Fahrer das Recht, die Mitnahme umständehalber abzulehnen. Radfahrer und Fahrgäste mit  Kinderwagen teilen sich den gleichen Bereich, so ist oft der Stellbereich mit Kinderwagen besetzt. Trotzdem ist bei gegenseitiger Rücksichtnahme meist eine Lösung für den Transport zu finden, eine gewisse Flexibilität bei der Zeitplanung ist aber sehr zu empfehlen.

Abgestellt werden die Räder im Bereich ohne Sitze. Dieser befindet sich in Bussen meist an der zweiten Tür, in der Schwebebahn an der 3. Tür und in Straßenbahnen an verschiedenen Stellen, Achten sie auf das Kinderwagensymbol.

In Bussen und Straßenbahnen ist es aber unbedingt notwendig, das Rad festzuhalten. Die auf das Rad wirkenden Kräfte sowohl bei Bremsmanövern als auch in Kurven sorgen sonst leicht für durch den Bus fliegende Fahrräder.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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