Abgehängter Radweg unter Brücke

Vorbilder für Radwege unter Brücken gibt es viele © ADFC

Radweg an der A 59

 

In Duisburg soll die A 59 von dem Autobahnkreuz Duisburg bis nach Hamborn von vier - auf sechs Streifen ausgebaut werden. Warum berücksichtigt man dann nicht direkt auch einen parallel verlaufenden Radweg, fragt sich der ADFC-Duisburg ?

 

Wenn Duisburg wirklich seine Fahrradfreundlichkeit steigern will , dann besteht jetzt die Gelegenheit dazu. Kostengünstiger als mit einem zeitgleichen Ausbau der Berliner Brücke und dessen Fortführung bis in den Duisburger Norden kann man so einen Radweg nicht bauen. Um dem Projekt den nötigen Anschub zu verleihen hat sich der ADFC Duisburg an den Duisburger Bundestagsabgeordneten Mammut Özdemir gewandt. Mit diesem frischen Denkanstoß hat dieser zwischenzeitlich den Bundesverkehrsminister angeschrieben, um diese Maßnahme entsprechend prüfen zu lassen.
In Deutschland wäre so eine Parallelführung einmalig und zukunftsweisend, weil sie den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad deutlich fördern würde. Immerhin haben wir es bei der A 59 mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von 90.000 Fahrzeugen zu tun, und damit auch mit einer großen zu bewältigenden Umweltbelastung.
Für jeden Radfahrer aus dem Duisburger Norden wäre es außerdem ein Traum, über eine direkte kreuzungsfreie Verbindung schneller in die Duisburger Innenstadt zu gelangen.

Wie könnte so eine Verbindung aussehen?

Im Bereich der 1,8 km langen zu erneuernden Berliner Brücke wäre eine Konstruktion möglich, wie sie im Foto dargestellt ist. Der Radweg wäre hier durch eine leichte Stahlkonstruktion unterhalb des seitlichen Kragarms der Berliner Brücke untergebracht.
Vorteil dieser Konstruktion: der Radweg benötigt keinen zusätzlichen Platz und würde eine Erweiterung der Autobahntrasse überflüssig machen. Außerdem ermöglicht er eine wettergeschützte Nutzung. Im Bereich der Zu- und Abfahrten der A 59 befände sich der Radwege in einer entsprechenden Tieflage, so dass er mittels Durchlässen unterhalb der Zufahrten weiter geführt werde könnte. Im weiteren Verlauf Richtung Norden (Hamborn) böte sich die Weiterführung des Radweges dann direkt neben der Autobahn an.

Mit dieser kombinierten Straßen- und Radwegeverbindung vom Norden Duisburgs in die Innenstadt würde die Stadt eine zukunftsweisende und umweltschonende Verkehrsverbindung für den Berufs, -Geschäfts- und Freizeitverkehr erhalten. Duisburg könnte sich mit diesem innovativen Konzeptes an die Spitze der Mobilitäts-Bewegung von NRW oder sogar ganz Deutschland stellen. Der Radweg wäre ein Leuchtturmprojekt für Duisburg.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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